Evanzo Teil 2: Keine Leistung von Seiten des Anbieters
Wie bereits im ersten Teil geschildert, hatte ich Evanzo das Recht zum Einzug von Lastschriften entzogen.
Trotzdem wurde weiterhin abgebucht. Ich ließ das Geld wieder zurück buchen und stellte vorläufig alle Zahlungen ein.
Dieser Zustand hielt bis zum Erhalt einer schriftlichen Mahnung an. Darin wurde eine Gebühr für die Rücklastschrift verlangt.
Aus diesem Grund rief ich noch am gleichen Tag bei der Buchhaltung an. Ich wollte diese leidige Angelegenheit endlich beenden.
Die Dame am Telefon machte mir in einem scharfen Ton klar, dass ich einen Vertrag hätte und diesen erfüllen müsse.