Fahrverbote für Dieselautos – das Versagen der Politik

27. Februar 2018 | 0 Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (27.02.2018) ein weitreichendes Urteil gesprochen. Demnach können Städte und Kommunen ein Fahrverbot für Dieselautos in bestimmten Ballungsräumen verhängen.
Eine gesetzliche Regelung ist dafür nicht erforderlich.
Die hohe Luftbelastung in Städten wie Stuttgart oder Düsseldorf soll dadurch im Rahmen der Verschärfung der Luftreinhaltepläne verringert werden.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Nach dem Urteil sprach deren Chef Jürgen Resch von einem „Debakel für die Regierungspolitik der großen Koalition, die sich eindeutig auf die Seite der Autoindustrie geschlagen hat“.

Das stimmt voll und ganz. Denn die Bundesregierung hat nichts unternommen, um Druck auf die Autoindustrie auszuüben.
Bis heute gibt es nur Prototypen für eine Hardwareumrüstung von Dieselfahrzeugen. Eine möglichst schnelle Umrüstung ist somit nicht gegeben.

Viele Dieselfahrer wären die Dummen bei möglichen Fahrverboten.
Zwar werde es, wie immer in unserem Land, Ausnahmeregelungen (vor allem für Handwerker) geben – aber einen Anspruch auf Schadensersatz oder einer Entschädigung gibt es dabei nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat Übergangsfristen vorgesehen. In Stuttgart können Fahrverbote für Dieselautos der Euro-5 Norm nicht vor dem 1. September 2019 verhängt werden.
Hilft das den Betroffenen wirklich? Eher nein.

Es wurde von Seiten der Autoindustrie versäumt, hier frühzeitig nach Lösungen zu suchen.
Dividenden für die Aktionäre sind wichtiger als die breite Masse der kleinen Dieselfahrer.
Auch die Politiker haben es versäumt, durch Gesetze die Hersteller dazu zu bringen, in umweltfreundlichere Technologien zu investieren.
Allen voran der Bundesverkehrsminister, der seine schützende Hand über die Autoindustrie gehalten hat.

Natürlich hat dieses Urteil auch Gewinner (nein, ich meine jetzt nicht die raffgierigen Automobilkonzerne).
Durch entsprechende Fahrverbote werden vor allem Anwohner an viel befahrenen Straßen zum Teil deutlich entlastet.
Und nicht zu vergessen: die Umwelt.

Tja, stellt sich nur die Frage wer bei verhängten Fahrverboten die Kontrollen durchführen soll?
Denn ein Fahrverbot bedeutet ja nicht, das sich jeder daran hält.
Eines ist nämlich klar: der deutsche Autofahrer hält sich nicht unbedingt an Regeln und Gesetze.
50 km/h in einer 30er-Zone? An der Tagesordnung.
120 km/h auf Landstraßen wo 70 erlaubt sind? Klaro, da kann man so schön rasen.
Telefonieren am Steuer? Man(n) ist mit Handy von Natur aus oberwichtig.
Blinker setzen? So ein Teil scheint ein nicht immer verbautes Extra zu sein.
Abstand zum Vordermann? Reichen 50 cm nicht?

Dieses Urteil ist das Ergebnis des Versagens unserer verantwortlichen Politiker und deren Inkonsequenz gegenüber den über alles erhabenen Bossen der Autoindustrie.
Es gab vorher genügend Zeit um entsprechende Regelungen und Gesetze auf dem Weg zu bringen.
Statt dessen wurde, wie so oft, nichts getan.
Weiter so, die Quittung gibt es vermutlich bei der nächsten Wahl.